Harnstoffexporte aus China erfordern eine Wareninspektion
Bekanntmachung Nr. 81, 2021 der Allgemeinen Zollverwaltung
In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Volksrepublik China über die Kontrolle von Import- und Exportwaren und seinen Durchführungsbestimmungen hat die Allgemeine Zollverwaltung beschlossen, die Liste der kontrollpflichtigen Import- und Exportwaren anzupassen.Die Bekanntmachung erfolgt hiermit wie folgt:
Fügen Sie die Zollüberwachungsbedingung „B“ zu 29 10-stelligen Zollwarennummern in Bezug auf Exportdünger hinzu, und der Zoll führt eine Exportwareninspektion für verwandte Waren durch.
Postzeit: 01.10.2021