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Harnstoffexporte aus China erfordern eine Wareninspektion

Harnstoffexporte aus China erfordern eine Wareninspektion

Bekanntmachung Nr. 81, 2021 der Allgemeinen Zollverwaltung
In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Volksrepublik China über die Kontrolle von Import- und Exportwaren und seinen Durchführungsbestimmungen hat die Allgemeine Zollverwaltung beschlossen, die Liste der kontrollpflichtigen Import- und Exportwaren anzupassen.Die Bekanntmachung erfolgt hiermit wie folgt:
Fügen Sie die Zollüberwachungsbedingung „B“ zu 29 10-stelligen Zollwarennummern in Bezug auf Exportdünger hinzu, und der Zoll führt eine Exportwareninspektion für verwandte Waren durch.


Postzeit: 01.10.2021